Kreativität verdient weltweit Schutz

In einer digital vernetzten Welt werden Fotografien, Texte, Gemälde, Musikstücke und andere kreative Werke innerhalb von Sekunden rund um den Globus verbreitet. Umso wichtiger ist es, dass das Urheberrecht nicht an nationalen Grenzen endet.

Viele Menschen wissen nicht, dass das Urheberrecht durch internationale Abkommen geschützt wird. Das wichtigste davon ist die Berner Übereinkunft, die bereits 1886 verabschiedet wurde und heute von den meisten Staaten der Welt anerkannt wird. Sie stellt sicher, dass ein Werk, das in einem Mitgliedsland geschaffen wurde, grundsätzlich auch in allen anderen Mitgliedsstaaten urheberrechtlichen Schutz genießt.

Agnes Dürer
Portrait Agnes Dürer 1521

Das bedeutet: Wer ein Foto, ein Gemälde, einen Text oder eine musikalische Komposition erschafft, erhält nicht nur in seinem Heimatland Rechte an seinem Werk. Diese Rechte werden in weiten Teilen der Welt respektiert und geschützt. Niemand darf ein geschütztes Werk ohne Zustimmung des Urhebers vervielfältigen, veröffentlichen, bearbeiten oder kommerziell nutzen.

Gerade für Fotografen, Künstler, Autoren und Musiker ist dieser internationale Schutz von großer Bedeutung. Das Internet eröffnet ungeahnte Möglichkeiten, Werke weltweit zu präsentieren. Gleichzeitig steigt jedoch auch das Risiko von Urheberrechtsverletzungen. Ein Bild, das heute in Europa veröffentlicht wird, kann morgen auf einer Website in einem anderen Kontinent erscheinen – legal oder illegal.

Das Urheberrecht ist daher weit mehr als eine juristische Regelung. Es ist die Anerkennung geistiger und kreativer Leistung. Es schützt nicht nur wirtschaftliche Interessen, sondern auch die persönliche Verbindung zwischen Künstler und Werk. Es garantiert, dass Kreative selbst bestimmen können, wie ihre Arbeiten genutzt werden und unter welchem Namen sie veröffentlicht werden.

Kreativität ist universell. Deshalb muss auch ihr Schutz international gedacht werden. Wer die Werke anderer respektiert, respektiert die Arbeit, die Zeit, die Erfahrung und die Leidenschaft, die in jedem kreativen Schaffen stecken.

Urheberrecht ist kein Hindernis für Kultur und Austausch – es ist die Grundlage dafür, dass Kunst, Literatur, Fotografie und Musik auch in Zukunft entstehen können.

Urheberrecht in der Geschichte

Kunst war nie nur ein Bild an der Wand. Kunst ist die Handschrift eines Menschen, seine Gedanken, seine Zeit, sein Leben.

Wenn wir heute über Urheberrecht sprechen, erscheint es vielen selbstverständlich. Doch der Weg dorthin begann vor Jahrhunderten mit einem bemerkenswerten Fall: der Witwe eines Künstlers.

Nach dem Tod des berühmten Kupferstechers und Malers Albrecht Dürer im Jahr 1528 kämpfte seine Witwe Agnes Dürer gegen Raubkopien seiner Werke. Händler und Nachahmer vervielfältigten Dürers Kunst und verdienten damit Geld, ohne dass der Künstler oder seine Familie davon profitierten. Agnes setzte sich mit großer Entschlossenheit dafür ein, die Rechte an den Werken ihres verstorbenen Mannes zu schützen. Sie gilt damit als eine der ersten Personen, die für das eintrat, was wir heute als Urheberrecht kennen.

Diese Geschichte zeigt, dass der Schutz kreativer Arbeit keine moderne Erfindung ist. Schon damals ging es um Respekt, Anerkennung und Fairness gegenüber den Menschen, die ihre Ideen, ihr Können und oft einen großen Teil ihres Lebens in ihre Werke investieren.

Gerade in Zeiten digitaler Medien, künstlicher Intelligenz und grenzenloser Verbreitung von Bildern ist das Thema aktueller denn je. Hinter jedem Foto, jedem Gemälde, jedem Text und jeder Komposition steht ein Mensch, dessen Arbeit Wertschätzung und Schutz verdient.

Urheberrecht schützt nicht nur Werke. Es schützt Kreativität. Es schützt Identität. Und es erinnert uns daran, dass jede Kunstgeschichte mit einem Menschen beginnt.

Zitronenblüte

Das Urheberrecht im Detail

 

Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft

Zu den wichtigsten Rechten gehört das Recht, als Urheber genannt zu werden. Kein Dritter darf ein Werk als sein eigenes ausgeben oder den tatsächlichen Schöpfer verschweigen. Der Künstler entscheidet, ob sein Name genannt wird, unter einem Pseudonym veröffentlicht wird oder ob das Werk anonym erscheinen soll.

Gerade in Zeiten sozialer Medien werden Bilder und Kunstwerke häufig ohne Namensnennung geteilt. Dies stellt nicht nur eine Missachtung der künstlerischen Leistung dar, sondern kann auch eine Verletzung des Urheberrechts sein.

Das Recht über die Veröffentlichung zu bestimmen

Der Urheber entscheidet allein, ob und wann sein Werk veröffentlicht wird. Niemand darf ein unveröffentlichtes Werk ohne Zustimmung des Künstlers der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Dieses Recht schützt insbesondere Künstler, die über Jahre an Projekten arbeiten und selbst bestimmen möchten, wann ihre Arbeit vollständig und präsentationsreif ist.

Das Recht auf Vervielfältigung

Nur der Urheber darf entscheiden, ob sein Werk kopiert oder vervielfältigt werden darf. Dies betrifft gedruckte Bücher ebenso wie digitale Fotografien, Kunstdrucke, Scans oder Kopien im Internet.

Wer ein Bild aus dem Internet herunterlädt und ohne Zustimmung auf einer Website, in sozialen Netzwerken oder in Werbematerialien verwendet, kann gegen das Urheberrecht verstoßen.

Das Verbreitungsrecht

Der Künstler bestimmt, ob und auf welche Weise sein Werk verkauft, vermietet oder anderweitig verbreitet wird. Er kann einzelnen Personen oder Unternehmen Nutzungsrechte einräumen oder diese vollständig verweigern.

Dabei bleibt der Urheber grundsätzlich immer der geistige Schöpfer seines Werkes. Verkauft ein Fotograf beispielsweise einen Abzug seines Bildes, verkauft er damit nicht automatisch sämtliche Urheberrechte.

Das Recht der öffentlichen Wiedergabe

Künstler entscheiden darüber, ob ihre Werke öffentlich gezeigt, ausgestellt, vorgetragen, gesendet oder online veröffentlicht werden dürfen.

Für Fotografen bedeutet dies beispielsweise, dass ihre Bilder nicht ohne Zustimmung auf Webseiten, in Zeitschriften, auf Werbeplakaten oder in sozialen Medien genutzt werden dürfen.

Das Recht auf Schutz vor Entstellung

Ein besonders wichtiges Persönlichkeitsrecht ist der Schutz vor Veränderungen, die den Charakter des Werkes beeinträchtigen oder den Ruf des Künstlers schädigen könnten.

Ein Foto darf beispielsweise nicht ohne Zustimmung des Fotografen stark verändert, verfremdet oder in einen Kontext gestellt werden, der die Aussage des Werkes verfälscht oder den Künstler herabwürdigt.

Die wirtschaftlichen Rechte des Künstlers

Das Urheberrecht schützt nicht nur die persönliche Beziehung zum Werk, sondern auch die wirtschaftlichen Interessen des Urhebers. Künstler können Lizenzen vergeben und für die Nutzung ihrer Werke eine Vergütung verlangen.

Diese Rechte ermöglichen es Fotografen, Malern, Autoren, Designern und Musikern, von ihrer kreativen Arbeit zu leben. Ohne urheberrechtlichen Schutz könnten Werke beliebig kopiert und kommerziell genutzt werden, ohne dass die Schöpfer daran beteiligt würden.

Das Urheberrecht im digitalen Zeitalter

Noch nie war es so einfach, kreative Werke weltweit zu verbreiten. Gleichzeitig war es aber auch noch nie so einfach, Urheberrechte zu verletzen. Ein einziges hochgeladenes Bild kann innerhalb weniger Stunden tausendfach kopiert und weiterverbreitet werden.

Gerade deshalb hat das Urheberrecht heute eine größere Bedeutung denn je. Es schützt die schöpferische Leistung des Einzelnen und sorgt dafür, dass Kreativität, Originalität und künstlerische Arbeit ihren Wert behalten.

Das Urheberrecht ist kein Privileg. Es ist die rechtliche Anerkennung einer geistigen Leistung. Es schützt nicht nur das Werk selbst, sondern auch die Würde, die Identität und die wirtschaftliche Existenz derjenigen, die Kunst schaffen.

Wer die Rechte von Künstlern respektiert, respektiert die Grundlage jeder kulturellen Entwicklung: die kreative Arbeit des Menschen.

Zitatrecht

Gerade in der Fotografie und im Videobereich kommt es immer wieder vor das grosse Medienhäuser ungefragt auf Bild und Videoinhalte zugreifen. Sie beziehen sich dann auf ein Sonderrecht welches ihnen aus dem Urheberrechtsgesetz des jeweiligen Landes zusteht; auf das Zitatrecht. Doch auch für dieses Sonderrecht gibt es Bedingungen welche erfüllt sein müssen. So muss das Bildmaterial im Kontext zu dem Bericht stehen, für welchen man es verwendet. Die Quelle und der Urheber müssen genannt werden

So verwendete das Schweizer Fernsehen 2022 Bildmaterial (Video) von einer Veranstaltung, in einer Satiresendung. Auf die Beschwerde des Urhebers berief sich der Rechtsdienst, auf genau dieses Zitatrecht. Worauf sich der Urheber an mich wendete. Ich wies darauf hin, dass das Zitatrecht nicht für Satire (Unterhaltung) gedacht ist, sondern nur für Nachrichten (Information). Durch die Verwendung in einer Satiresendung wurde die Werksintegrität erheblich verletzt, weshalb die Urheberrechtsverletzung schwerer wiegt. Diese Geschichte ging damals durch die Presse der Schweiz, weil sich der Rechtsdienst des Fernsehens sich so mächtig blamiert hat.

Das Ende dieser Geschichte hat jedoch keine Zeitung berichtet. Nach dem die Begründung auf das Zitatrecht entkräftet war, bezog sich der Rechtsdienst auf zwei Bundesgerichtsurteile welche sich auf die Werksdefinition aus dem Urheberrecht bezogen. Man wollte also diesem Video die Form als Werk absprechen. Doch genau hier lag der Fehler, denn diese Werksdefinition wurde 2019 vom Parlament genau an der Stelle geändert, und trat am 1. April 2020 in Kraft, die erwähnten BGE konnten somit nicht mehr als Präzedenz dienen.

Geltungsdauer des Urheberrecht

Das Urheberrecht ist unveräusserliches Eigentum des Urhebers; geistiges Eigentum. Es geht 75 Jahre nach dem Tod an die Nachkommen des Urhebers über. Dies ist international gleich geregelt, weil die Kunst aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ihren Schutz bezieht.

Fazit

Das Urheberrecht mag sich im Gesetzestext in den verschiedenen Ländern zwar unterscheiden, doch in seinem Kern ist es weltweit dasselbe. Es gibt auch Ausnahmen, wo das Recht des Urhebers eingeschränkt ist, dies werde ich in einem weiteren Artikel erörtern. Doch wie man aus der Geschichte mit dem Schweizer Fernsehen sieht, lohnt es sich als Urheber für sein Recht zu kämpfen. Denn auch wenn vom Rechtsdienst eines Medienhauses die Rede ist darf man sich davon nicht erschrecken lassen, denn für das Urheberrecht benötigt man schon ein auf Medienrecht spezialisierten Anwalt.